Allgemeine Geschäaftsbedingungen

für Wissenschaftsmoderation, Coaching und Seminare

Fa. Raum Tel. (0371) 236 47 43
Wissenschaftsmoderation Kontakt@erfolgsstrategie-raumgewinn.de
Schulweg 5 Steuer-Identifikationsnummer: 224/260/00087
09387 Jahnsdorf Konto: 47 54 01 58 73 BLZ: 870 540 00
IBAN: DE69870540004754015873
BIC: WELADED1STB

  • 1. Geltungsbereich
    • 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Wissenschaftsmoderators, nachstehend "Moderator" genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
    • 1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
  • 2. Vertragsgegenstand
    • 2.1 Der Moderator bietet Wissenschaftsmoderation in eigenen Seminaren, Führungszirkeln und Reflexionswochen an. Diese können in der Regel von 6 bis 12 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird in seiner Internetpräsenz und in sonstigen Medien bekannt gegeben.
    • 2.2 Gastvorträge und Veranstaltungen anderer Anbieter unter der Mitwirkung des Moderators werden durch die Verträge u. AGB des Veranstalters bestimmt.
    • 2.3 Grundlegende Aufgabenbezeichnung:
      • Wissenschaftsmoderation
      • Dialogbegleitung
      • Coaching
    • 2.4 Inhaltliche Ausrichtung:
      • "Überwindung der Zeitabhängigkeit durch Raumgewinn (spatiel turn)."
      • Zum Nachweis für die berufliche Weiterbildung und gesundheitliche Prophylaxe erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat mit inhaltlicher Beschreibung.
    • 2.5 Gesprächsregeln:
      • Grundlage ist Wissenschaftlichkeit + Logik
      • Bereitschaft zum offenen wertungsfreien Dialog
      • aktive Mitarbeit der Teilnehmer auch im Outdoorbereich
      • Vertraulichkeit
      • die Veranstaltungen sind nicht öffentlich
  • 3. Zustandekommen des Vertrages
    • 3.1 Ein Vertrag mit dem Wissenschaftsmoderator kommt zustande, durch die Übermittlung der ausgefüllten Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
    • 3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungsschreiben.
    • 3.3 Die Teilnahmeerklärung ist erst mit der vollständigen und fristgerechten Zahlung der Teilnahmegebühr für beide Seiten verbindlich.
    • 3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Betriebskonferenz, Vortragsreihe oder Weiterbildung, schließt der Moderator mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.
    • 3.5 Der Moderator behält sich vor, 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung zu gering ist. Die entstehenden Kosten, bezogen auf diese Veranstaltung, würden sonst eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten. Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann.
    • 3.6 Bei Rücktritt des Veranstalters, Krankheit des Moderators oder höhere Gewalt besteht für den Teilnehmer Anspruch auf:
      • Rückerstattung der Teilnahmegebühr
      • oder einen Ersatztermin.
    • 3.7 Zusätzlich erstattet der Moderator pauschal 7,00 € Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  • 4. Vertragsdauer und Vergütung
    • 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
    • 4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem aktuellen Preisangebot des Moderators zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
      Der Teilnehmer kann per
      • Vorauszahlung auf das Konto der Erzgebirgssparkasse
        Konto: 47 54 01 58 73 BLZ: 870 540 00
        IBAN: DE69870540004754015873 BIC: WELADED1STB

        PayPal
      seiner Zahlungspflicht nachkommen.

      Besondere Zahlungsbedingungen:
    • 4.3 Sämtliche Zahlungen sind 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne jeden Abzug fällig. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Zinsen in Höhe von 5 % p.a.- über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz gerechnet vom Tag der Eingangs beim Moderator bis zum Beginn der Veranstaltung gerechnet. Das erleichtert zeitige Buchungen oder die Nutzung von Ersatzterminen bei Krankheit und höherer Gewalt zum Nutzen des Teilnehmers.
    • 4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Moderator auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
    • 4.5 Sämtliche Leistungen des Moderators verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die MwSt. wird auf allen Belegen ausgewiesen.
  • 5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
    • 5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot des Moderators.
    • 5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Moderator vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
    • 5.3 Im Krankheitsfalle oder bei Vorliegen höherer Gewalt bietet der Moderator ein vergleichbares Ersatzangebot an.
    • 5.4 Die Teilnahme ist übertragbar.
  • 6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
    • 6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass kein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Moderator vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Moderator behält sich vor, die Teilnahmegebühr einzubehalten. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
    • 6.2 Der Moderator ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. Der Moderator hat das Hausrecht.
    • 6.3 Jeder Teilnehmer erkennt mit der Vertragsunterzeichnung eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training an.
    • 6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
    • 6.6 Vor der Veranstaltung muss der Moderator über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
    • 6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Moderator berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Moderator behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig einzubehalten. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
    • 6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
  • 7. Verschwiegenheitspflicht
    • Der Moderator verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Meinungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren, analog gilt dies natürlich auch für jeden Teilnehmer.
  • 8. Haftung
    • 8.1 Der Moderator haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen Schaden und damit auf maximal eine Teilnahmegebühr begrenzt. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Moderator in dem selben Umfang.
  • 9. Sonstige Bestimmungen
    • - keine -


Jahnsdorf, den 20.11.2013

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